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ZDS informiert MdB über Verbesserungsvorschläge zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

07.11.2018 | ZDS Monitor

7. November 2018. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie muss konkretisiert werden, und die Bundesregierung sollte Vorschläge zur Optimierung der Richtlinie in das bereits laufende Prüfverfahren der Europäischen Kommission einbringen. Diese Forderungen formulierte der ZDS heute gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages beim 39. Hafenfrühstück in Berlin. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist in ihrer jetzigen Form veraltet und muss überarbeitet werden, denn sie wirkt sich auf Verkehrsinfrastrukturprojekte aller Art aus, auch auf den Erhalt und den Ausbau von Autobahnen und Schienenwegen, und verursacht unnötig erhebliche Verzögerungen und Kosten.

Der ZDS erläuterte den Abgeordneten, wie die Wasserrahmenrichtlinie konkretisiert und verbessert werden sollte. Beispielsweise müssen zentrale Konzepte wie das Verschlechterungsverbot und „natürliche Gegebenheiten“ klar definiert werden, um Planern und Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit zu verschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat auf undeutliche Formulierungen in der Richtlinie hingewiesen.

Angesichts des Klärungs- und Erneuerungsbedarfs bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert der ZDS die Bundesregierung auf, entsprechende Vorschläge in das ohnehin laufende Prüfverfahren der Europäischen Kommission einzubringen.

Der ZDS wird in der kommenden Woche auf seiner Jahrespressekonferenz am 14. November die Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Wasserrahmenrichtlinie der Öffentlichkeit vorstellen.

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