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Anpassung der Einfuhrumsatzsteuer als Konjunkturmotor – Beschlüsse des Koalitionsausschusses

04.06.2020 | ZDS Monitor

04. Juni 2020. Als eine zentrale Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur und zur Bewältigung der COVID-19-Krise hat der Koalitionsausschuss gestern eine wichtige Anpassung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus EU-Drittstaaten wird auf den jeweils 26. Tag des Folgemonats der Einfuhr verschoben. Somit ergäbe sich für Unternehmen in ganz Deutschland ein Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.

Der ZDS begrüßt diesen Beschluss. Mit einer vom ZDS organisierten Koalition von Bundesverbänden, Kammern und Unternehmen setzt sich der ZDS seit Langem für eine Optimierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer ein. Denn das bisherige Verfahren bedeutet einen großen Nachteil für Seehäfen, Flughäfen und Importeure am Standort Deutschland, weil bei einer Einfuhr von Waren aus EU-Drittstaaten über deutsche See- und Flughäfen die Steuer früher fällig wird, als bei einer Einfuhr über ausländische Standorte wie Rotterdam oder Antwerpen.

Mit der Anpassung der Fälligkeiten nähert sich Deutschland nun endlich dem europäischen Standard, der mit dem so genannten Verrechnungsmodell nicht nur auf andere Fristen, sondern auch auf andere Verfahrensweisen abzielt. Zuletzt hatte sich Großbritannien als Brexit- und COVID-Konjunkturmaßnahme dem Verrechnungsmodell angeschlossen. Die Einführung des Verrechnungsmodells in Deutschland bleibt Ziel des ZDS.

Zu begrüßen sind zudem die verlässliche Regelung für den weiteren Bezug von Kurzarbeitergeld auch ab 1. Januar 2021, die Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent und die angestrebte Stabilisierung der EEG-Umlage.

Weitere für die deutschen Seehafenbetriebe wichtige Beschlüsse betreffen die Stärkung der zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G, den Glasfaser-Breitbandausbau, die Innovationsförderung für die maritime Wirtschaft sowie die weitere Modernisierung der Hinterlandsverkehrsträger Bahn, LKW und Binnenschifffahrt.

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