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Auch Verkehrsminister für Optimierung des Erhebungsverfahrens zur EUSt

11.04.2019 | ZDS Monitor

11. April 2019. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich für eine Optimierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ausgesprochen. In ihrem heute veröffentlichten Beschluss stellt sie fest, dass die Benachteiligung der See-, Binnen- und Flughäfen sowie der gesamten deutschen Logistik- und Speditionswirtschaft durch das in Deutschland praktizierte Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatz-steuer gegenüber den Nachbarstaaten nicht mehr hinnehmbar sei. Um die Standortnachteile für die deutschen Unternehmen zu beseitigen, spricht sie sich für eine Harmonisierung der Einfuhrumsatzsteuer mit den Nachbarstaaten aus.

Der ZDS begrüßt diesen erneuten Beschluss einer Länderministerkonferenz. Nachdem sich in jüngster Zeit bereits die Finanzminister der Länder (vgl. ZDS-Monitor 24/18) sowie die Wirtschaftsminister der Länder für eine Optimierung des Erhebungsverfahrens ausgesprochen hatten, herrscht nunmehr auch länderübergreifend Konsens der befassten Verkehrsministerien, dass das derzeit angewandte Verfahren die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beeinträchtigt und dem deutschen Fiskus Einnahmemöglichkeiten entzieht.

Der ZDS fordert, das Erhebungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer schnellstmöglich umzugestalten. Nach dem jüngst veröffentlichten Jahresbericht des Zolls wurden im vergangenen Jahr rund 59,4 Mrd. Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben (2017: 55,9 Mrd. Euro). Das Verrechnungsmodell, das sowohl von den Wirtschaftsbeteiligten favorisiert wird und von der zuständigen Bund/Länder-Arbeitsgruppe als umfassendster Lösungsansatz identifiziert wurde, sollte deshalb zügig umgesetzt werden.  Nur so kann dem akuten Wettbewerbsnachteil für die im ganzen Bundesgebiet angesiedelten Importeure, Spediteure, Flughäfen und Seehäfen entgegengewirkt werden. Zudem würden sich Steuer- und Zolleinnahmen aus dem Ausland nach Deutschland verlagern.

Hintergrund:

Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von 2006 obliegt es den Mitgliedsstaaten, Vereinfachungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zuzulassen. Nahezu alle Mitgliedsstaaten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Neben Deutschland schöpfen lediglich Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien und Zypern die Möglichkeiten der Richtlinie nicht aus.

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