Presse
News

Justizministerkonferenz: EU-Gesetzgebung zum Verbandsklagerecht effektiv ausgestalten

28.11.2018 | ZDS Monitor

28. November 2018. Die Justizministerkonferenz hat sich auf Antrag des Landes Bremen für eine effektive Ausgestaltung der Aarhus-Konvention und des einschlägigen Unionsrechts in Bezug auf die Verbandsklage ausgesprochen. Dabei sollte die materielle Präklusion, also der Ausschluss neuer Einwendungen innerhalb der gesetzlichen Fristen im gerichtlichen Verfahren, wieder umfassend in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz des Bundes aufgenommen werden können. Darüber hinaus sollte auch die Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf umweltbezogene Rechtsvorschriften Eingang in das Unionsrecht finden, so die Justizminister der Länder. Sie bitten die Bundesregierung, sich hierfür auf EU-Ebene einzusetzen.

Der ZDS begrüßt diesen wichtigen Beschluss der Justizministerkonferenz. In seinem Positionspapier „Standort- und Wettbewerbsfaktor Infrastruktur – Anpassungsbedarfe für das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht“ hatte sich der Verband bereits für eine Wiedereinführung der materiellen Präklusion bei Klageverfahren ausgesprochen. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen wie beispielsweise der Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der Aktualisierung des EU-Artenschutzrechts kann dies dazu beitragen, den Erhalt und Ausbau dringend notwendiger Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen. Sie sind die grundlegenden Voraussetzungen, damit Deutschland auch in Zukunft einen Spitzenplatz im globalen und europäischen Wettbewerb einnehmen kann. Noch immer verzögern oder gefährden langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren Infrastrukturprojekte. Unnötig lange Planungs- und Umsetzungshorizonte von bis zu zwanzig Jahren, wie beispielsweise bei den Fahrrinnenanpassungen von Elbe und Weser, sind nicht hinnehmbar.

Download PDF