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Planungsbeschleunigung: Bundesratsausschüsse fordern weitere Maßnahmen

16.11.2018 | ZDS Monitor

16. November 2018. Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, dem Planungsbeschleunigungsgesetz zuzustimmen, fordern jedoch die Bundesregierung auf, zeitnah das Gesetz zu überarbeiten und dabei weitere Punkte mitaufzunehmen.

Dazu gehören insbesondere,

  • die Verfahren für Ersatzneubauten wirksam zu beschleunigen, etwa indem Ersatzneubauten von Straßen- und Schienenbrücken ohne Kapazitätserweiterungen grundsätzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung angesehen werden,
  • umgehend eine personelle Stärkung der Gerichte sowie der Planungs- und Genehmigungsbehörden mit dem Ziel einer Beschleunigungswirkung für Planungs- und Genehmigungsverfahren sicherzustellen sowie
  • die bestehenden Beteiligungsvorgaben systematisch mit Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu ergänzen und hierfür Qualitätsstandards festzuschreiben.

Die im Planungsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen wie Ermöglichung vorzeitigen Maßnahmenbeginns, Verzicht auf den Erörterungstermin, Klagebegründungsfrist, Zusammenlegung von Anhörung und Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt seien als ein erster Schritt positiv zu werten.

Allerdings müssten darüber hinaus dringend die Grundprobleme für lange Verfahrensdauern, die auf der Ebene des Völker- und Europarechts liegen, angegangen werden. Daher seien weitere Anstrengungen notwendig, die über das Gesetz hinausgingen. Insbesondere sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Evaluierung der verschiedenen Umwelt-Richtlinien wie UVP-Richtlinie, FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie und Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) einsetzen. In diesem Zusammenhang sollte auch das sog. „Verschlechterungsverbot“ der WRRL als bisher strikt verbindlich für die Zulassung von Vorhaben kritisch überprüft werden. Die Artenschutzlisten der FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie sollten nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aktualisiert werden.

Die Bundesregierung wird zudem gebeten, gegenüber der Kommission auf eine Überarbeitung der UVP-Richtlinie hinzuwirken, um dort eine angemessene materielle Präklusionsregelung zu verankern, damit die Wiedereinführung dieses für die Verwirklichung von Infrastrukturmaßnahmen so wesentlichen und praxiswirksamen Instruments schnellstmöglich realisiert werden kann.

Der ZDS sieht sich im Hinblick auf seine Forderungen zum Planungs- Umweltrecht und Verfahrensrecht sowie durch seine in dieser Woche veröffentlichten und gutachterlich unterlegten Vorschläge zur Optimierung der Wasserrahmenrichtlinie in der Sache bestätigt und begrüßt die Bundesratsinitiative.

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