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Der ZDS zur Regierungserklärung des Bundesverkehrsministers Scheuer

23.03.2018 | ZDS Monitor

23. März 2018. In seiner ersten Regierungserklärung hat der neue Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen Ausblick auf die Verkehrs- und Digitalpolitik der kommenden Jahre gegeben.

Er kündigte an, den Kurs der Vorgängerregierung fortzusetzen sowie Mobilität und Digitalisierung zukünftig verstärkt zu vernetzen. Im Zentrum seiner Rede stand hierbei die Mobilität der Zukunft sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Luft in den Städten. Scheuer verwies auf die Rolle seines Hauses als „Investitionsministerium“, dem 46 Prozent der Investitionssummen des Bundes zur Verfügung stünden.

Für die Hafenwirtschaft sind vor allem die Fortführung des Investitionshochlaufes sowie die Verabschiedung eines Planungsbeschleunigungsgesetzes von Relevanz: „Wir müssen dieses hohe Niveau verstetigen, und dort, wo wir zusätzliche Mittel brauchen, bitten wir um Ihre Unterstützung“, sagte Scheuer vor den Abgeordneten im Deutschen Bundestag.

Darüber hinaus warb Scheuer für ein Planungsbeschleunigungsgesetz: „Wir müssen effizienter werden, wir müssen die Planungszeiten verkürzen, ohne den Dialog mit den Bürgern zu reduzieren. Trotzdem brauchen wir eine bessere Umsetzung der Projekte. Das wird entscheidend sein, um eine effektive Infrastruktur zu haben, mit einer effizienten Verwaltung.“ Außerdem sprach sich der Minister für ein Innovationsprogramm, ein Schienenpaket sowie ein Schifffahrtsgesetz aus. Kein Verkehrsträger solle zu kurz kommen, so der Minister.  

Der ZDS begrüßt die Aussagen des Bundesverkehrsministers. Der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass sich Deutschland im europäischen und internationalen Kontext auch in Zukunft auf einer Spitzenposition behaupten kann. Bund und Länder müssen die Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 und die Maßnahmen des Nationalen Hafenkonzeptes konsequent umsetzen.

Ferner muss das Planungs- und Umsetzungspersonal in den Verwaltungen von Bund und Ländern aufgestockt werden, damit die für die Verkehrsinfrastruktur vorgesehenen Mittel auch tatsächlich abgerufen werden können. Besonders betroffen sind hier die seewärtigen Zufahrten und Hafenhinterlandanbindungen: Planungsverfahren, die bis zu 20 Jahre andauern, sind künftig nicht mehr hinnehmbar.

Um dem entgegenzuwirken, spricht sich der ZDS unter anderem für die Nutzung vereinfachter Verfahrensinstrumente des Genehmigungsverzichts und der Planungsgenehmigung sowie die Beseitigung der unterschiedlichen Standards auf Länderebene aus. Darüber hinaus sollte die gerichtliche Prüfungstiefe im Verbandsklagerecht begrenzt werden, Ausgleichsmaßnahmen für die Aufwertung bestehender Naturschutzgebiete ermöglicht sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie angepasst werden (vgl. auch ZDS-Positionspapier: Standort und Wettbewerbsfaktor Infrastruktur – Anpassungsbedarfe für das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht).

Der ZDS appelliert an die Politik, die angekündigten Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Nur durch Erhalt und Ausbau nachhaltiger Infrastruktur kann der Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland international wettbewerbsfähig bleiben.

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